Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeines
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle
laufenden und künftigen Aufträge, sofern wir nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichungen
anerkannt haben. Die Entgegennahme unserer Lieferungen gilt als Anerkenntnis unserer
Lieferungs- und Zahlungsbeingungen. Mit Erscheinen dieses Katalogs verlieren alle früheren
Vereinbarungen ihre Gültigkeit. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen wir keine Gewähr.
Angebot/Preise
Unsere Preise sind stets freibleibend und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Wir behalten uns Preisänderungen vor, die aufgrund geänderter Rohstoff- oder Einstandspreise
entstehen. Für Einwegartikel sind alle Preise ohne Gebühr für den Grünen Punkt. Mit der
Bestellung von Waren ohne Grünen Punkt entbindet der Auftraggeber die Firma "Großhandel Schulz"GmbH
von der Rücknahmeplicht und erklärt die vom Gesetzgeber geforderte Entsorgung. Der
Versand erfolgt ab Lager.
Für Lieferungen gilt:
Bei einem Netto-Auftragswert ab 500,- Euro erfolgt die Lieferung frei Haus, ohne zusätzliche
Kosten. Liegt der Auftragswert darunter, berechnen wir zusätzlich einen Versandkostenanteil in
Höhe von 7,50 Euro für Pakete bis 20 Kg. Für Speditionsaufträge berechnen wir mind. 28,50 Euro,
oder nach Gewicht und Entfernung.
Warenrücksendungen
Warenrücksendungen werden nur nach schriftlicher Zustimmung der Großhandel Schulz GmbH akzeptiert. Die Warenrücksendung muß frei Haus in der Originalverpackung erfolgen. In jedem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20% desWarenwertes der Rücksendung an.
Lieferungen erfolgen nur innerhalb Deutschland!
Lieferzeit
Wir sind bemüht, die von uns angegebenen Lieferzeiten einzuhalten. Mangels ausdrücklicher
Garantie der Transportunternehmen haben Sie gleichwohl nur die Bedeutung, dem Besteller
einen ungefähren Anhaltspunkt für den Lieferzeitpunkt zu geben. Geraten wir in Verzug, so hat
der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach deren ergebnislosen Ablauf
besteht ein Rücktrittsrecht.
Umtausch- und Rückgaberecht:
Grundsätzlich gewähren wir auf alle Artikel ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt der Ware (ungebraucht und in Originalverpackung). Ausgenommen sind
Gebrauchsartikel, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mehr verwendbar sind. Voraussetzung
ist aber auch, dass diese Artikel nicht durch falsche Lagerung, oder falsche Behandlung
beschädigt, verdorben oder unbrauchbar geworden sind.
Zahlungsbedingungen:
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse, Bankeinzug oder Nachnahme.
Ausnahme: Schulen, Behörden und Öffentliche Einrichtungen können
per Rechnung bestellen.
Bei Zahlungen per Vorkasse, Bankeinzug oder Nachnahme abzüglich 3% Skonto.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung behalten wir uns vor, Mahngebühren sowie Zinsen in Höhe
von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB ohne Mahnung und Schadensnachweis zu
berechnen; die Geltendmachung weiterer Schäden sowie der Rechte Aus §326 BGB bleibt
vorbehalten.
Schutzrechte:
An Etiketten, Abbildungen, Zeichnungen, Fotos, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir
uns Eigentum, Urgeberrechte sowie sonstige Schutzrechte vor. Sie dürfen ohne unsere
Einwilligung weder vervielfältigt noch anderen zugänglich gemacht werden und sind auf
Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden.
Eigentumsvorbehalt:
Bis zum restlosen Eingang des Rechnungsbetrages einschließlich aller Nebenforderungen
bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (§ 455 BGB). Erst dann geht sie in das Eigentum des
Käufers über. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere
Saldoforderung. Bereits bezahlte Ware bleibt unser Eigentum, solange wir noch irgendwelche
Forderungen gegenüber dem Besteller haben. Bei Vermischung oder Vermengung von Vorbehaltswaren
mit anderen Waren bleibt unser Eigentum als Miteigentum erhalten. Der Besteller darf über die Vorbehaltsware
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verfügen. Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen u. ä. sind ihm
untersagt. Etwaige Pfändungen und sonstige Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte
sind uns unverzüglich anzuzeigen. Verwertet der Besteller die Vorbehaltsware -gleich in welchem
Zustand- so tritt er uns schon jetzt, bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit ihm, alle aus der Verwertung entstehenden Forderungen gegen seine Vertragspartner bis
zur Höhe unserer sämtlichen Nebenrechte ab. Mit Befriedigung unserer Forderungen gegen den Besteller geht
das Eigentum automatisch auf ihn über.
Gewährleistung:
Der Besteller hat die Ware zu untersuchen und etwaigen erkennbare Mängel unverzüglich,
spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Eingang am Bestimmungsort, schriftlich zu rügen.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Entsprechendes gilt
bei Falschlieferungen. Mit Ablauf von 6 Monaten nach Lieferung ist die Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine anderslautende
Vereinbarung vor. Die Gewährleistung ersteckt sich nur im Rahmen der üblichen Handhabung.
Gibt der Besteller uns nicht die Möglichkeit, den gerügten Mangel zu überprüfen und/oder nimmt
er ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bemängelten Ware vor, so verliert er damit
etwaige Gewährleistungsansprüche.Bei nachgewiesenen Mängeln wird nach unserer Wahl der
Mangel kostenlos beseitigt oder gegen Rücklieferung der beanstandeten Ware entweder
kostenfrei Ersatz geleistet oder eine entsprechende Gutschrift über den Warenwert erteilt.
Eigenschaften des Liefergegenstandes gelten nur insoweit als zugesichert, als wir die
Zusicherung ausdrücklich und schriftlich erklärt haben. Muster und Proben sind unverbindliche
Anschauungsstücke,die den ungefähren Charakter bzw. den Typ der Waren anzeigen sollen.
Mit der Begutachtung von Korrekturabzügen, Zeichnungen u.ä. entbindet der Besteller uns jeder
Verantwortung für die Richtigkeit dieser Vorlagen.
Schlussbestimmungen:
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand ist Flensburg. Dies gilt auch für Ansprüche, die
im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden. Sollten einzelne Teile der
vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen
Teile gültig. Anstelle einer ungültigen Betimmung gilt eine ihrem wirtschaftlichen Zweck
möglichst nahekommende wirksame Regelung als vereinbart.






